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Hinweispflichten der Fachhochschule vor Vertragsschluss wegen Praktikumsplatz bei dualem System

Das OLG Köln (24 U 15/08)
ist der Ansicht, dass eine private Fachhochschule, die ein sog. "duales System" von Theorie und praktischer Ausbildung anbietet, verpflichtet ist, den Interessenten für den Studiengang zu raten, sich zunächst einen Praktikumsplatz zu sichern und erst dann den Studienvertrag abzuschließen.
Der Student, der einen solchen Praktikumsplatz nicht finden kann, ist so zu stellen, als hätte er den Vertrag nicht abgeschlossen.

( Im konkreten Fall hat die Fachhochschule ihre Klage für die Gebühren eines Jahres in Höhe von 7.660 EUR zurückgenommen, um einen ungünstigen Präzedenzfall zu vermeiden. Mehrere erstinstanzliche Gerichte hatten anders entschieden zu Lasten der Studenten.)