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Hinweispflichten
der Fachhochschule vor Vertragsschluss wegen Praktikumsplatz
bei dualem System
Das OLG Köln (24 U 15/08)
ist der Ansicht, dass eine private Fachhochschule, die
ein sog. "duales System" von Theorie und praktischer
Ausbildung anbietet, verpflichtet ist, den Interessenten
für den Studiengang zu raten, sich zunächst
einen Praktikumsplatz zu sichern und erst dann den Studienvertrag
abzuschließen.
Der Student, der einen solchen Praktikumsplatz nicht finden
kann, ist so zu stellen, als hätte er den Vertrag
nicht abgeschlossen.
( Im konkreten Fall hat die Fachhochschule ihre Klage
für die Gebühren eines Jahres in Höhe von
7.660 EUR zurückgenommen, um einen ungünstigen
Präzedenzfall zu vermeiden. Mehrere erstinstanzliche
Gerichte hatten anders entschieden zu Lasten der Studenten.)
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