
Die Vergütung der Rechtsanwälte ist durch das Rechtsanwaltsvergütungsge-setz (RVG) geregelt. Den Gesetzeswortlaut finden Sie HIER. Im allgemeinen knüpft die Höhe des Honorars an den umstrittenen Wert an (“Gegenstandswert” oder “Streitwert”). In gerichtlichen Verfahren dürfen diese Gebühren nicht unterschritten werden. Alle Rechtsschutzversicherer rechnen auf dieser Basis ab.
Für Rechtssuchende mit geringem Einkommen bietet die Justizverwaltung Hilfestellung an. Die maßgeblichen Einkommensgrenzen finden Sie HIER.
Die Höchstgebühr eines Erstberatungsgesprächs eines Verbrauchers beträgt 190,00 Euro zzgl. Mehrwertsteuer, also brutto 234,56 Euro. Die Erstberatung umfasst keine weitere Tätigkeit.
In geeigneten Fällen schlagen wir unseren Mandanten eine schriftliche Vergütungsvereinbarung auf Stundenlohnbasis vor. Sie macht die Vergütungsberechnung von der Zufälligkeit des Gegenstandswerts unabhängig.
