Nach unserer Erfahrung ist es wichtig, in privaten und geschäftlichen Angelegenheiten rechtzeitig – etwa vor dem Abschluss von Verträgen und der Unterschriftsleistung – anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Das gilt schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Familienrechts etwa für Eheverträge oder die Vereinbarungen über die Folgen einer Ehescheidung, z.B. Unterhalt oder Vermögensaufteilung,
- für persönliche Angelegenheiten wie Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung,
- auf dem Gebiet des Erbrechts für Testamente, Erbverträge oder sonstige “letztwillige Verfügun-gen” (z.B. Anordnung der Testamentsvollstreckung, Teilungsanordnungen),
- auf dem Gebiet des Arbeitsrechts für Anstellungs- und insbesondere für Abfindungsverträge, bei Kündigung und Abmahnung,
- auf dem Gebiet des Grundstücks- und Baurechts beim Abschluss von Kauf- und Werkverträgen, Darlehnsverträgen und bei der Abwicklung von Gewährleistungs-(“Garantie”-) Ansprüchen,
- auf dem Gebiet des Verkehrsrechts beim Erhalt von Bußgeldbescheiden und nach einem Unfall,
- auf dem Gebiet des Versicherungsrechts bei Verweigerung der Versicherungsleistungen,
- auf dem Gebiet des Rechts der Selbständigen und bei der Existenzgründung vor der Gründung von Gesellschaften und der Übertragung von Anteilen, der Aufnahme von Partnern und dem Abschluss von Zusammenarbeitsverträgen.
Für vorbeugende Tätigkeit gewähren Rechtsschutzversicherungen regelmäßig keinen Deckungsschutz. Sie treten erst ein, wenn “das Kind in den Brunnen gefallen ist” (im “Versicherungsfall”). Wir empfehlen, den Versicherungsfall zu verhindern und späterem Schaden vorzubeugen.

